Die im Wege des Prämieninkassos oder auch im Rahmen der Schadenabwicklung beim Makler eingehenden Gelder – sind mit Ausnahme seiner Courtage – Fremdgelder und sind deshalb nicht nur buchhalterisch, sondern auch im Bankkontenverkehr, wie nach der Satzung des BDVM vorausgesetzt, von den Geldern des VM-Unternehmens klar zu trennen. Angeforderte Prämien dürfen deshalb nur auf ein Prämieneinzugskonto des VM angefordert werden. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass von diesem Prämieneinzugskonto die Betriebsausgaben des VM-Unternehmens nicht bestritten werden dürfen. Das Prämien einzugskonto ist bei einer anerkannten Bank / Sparkasse unter der Europäischen Bankenaufsicht der EZB oder einer nationalen Aufsichtsbehörde der EU einzurichten. Gegenüber dem Geldinstitut ist die Verwendung als Prämieneinzugskonto deutlich zu machen.
Das vom VM eingerichtete Prämieneinzugskonto dient dem Einzug und der Verwaltung von Prämien aller Versicherer, für die Prämien vom VM angefordert werden. Die Führung von separaten Prämieneinzugskonten für jeden Versicherer entspricht nicht dem BDVM-Standard und wäre überdies dem Versicherungsnehmer, der eine Anlaufstelle für seine Prämienzahlung wünscht, nicht vermittelbar.
Auf dem Prämieneinzugskonto eingegangene Beträge, die in festgelegten Intervallen mit dem Versicherer abzurechnen sind, sind zu diesem Zwecke so zur Verfügung zu halten, dass eine ordnungsgemäße Abrechnung gewährleistet ist. Eine ordnungsgemäße Abrechnung ist nicht gewährleistet, wenn über eingenommene Gelder bis zur Abrechnung mit dem Versicherer derartig verfügt wird, dass diese dem Geldkreislauf von Mutter-, Tochter-, Schwester-, herrschenden Unternehmen oder sonstigen verbundenen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Das Prämieneinzugskonto des VM wird von diesem in eigener Verantwortung geführt. Insoweit stehen Versicherern grundsätzlich keine Auskunfts- bzw. Einsichtsrechte bezüglich dieses Kontos zu.
Etwaige aus der Verwaltung von eingezogenen Prämien bis zur nächsten Abrechnung resultierenden Zinsen stehen dem VM zu. Eine gesonderte Vergütung des VM für die Durchführung des Prämieninkassos kann zusätzlich individuell mit dem Versicherer vereinbart werden.